AGBs
 

Vertragsbedingungen der diadromes.de

Die diadromes.de vermittelt den Abschluss von Verträgen für Ferienunterkünfte, Flüge und Mietwagen zwischen Kunden und Vermietern / Veranstaltern / Fluggesellschaften. Die diadromes.de ist nur Vermittler und kein Veranstalter, vertritt die Vermieter in der Anbahnung und Abschluss von Verträgen.

 

Buchungen
Mit der fernmündlichen, elektronischen oder schriftlichen Buchung bieten Sie der diadromes.de den Abschluss eines Reisevermittlungsauftrags verbindlich an! Die diadromes.de behält sich die Annahme dieses Angebots vor. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die diadromes.de oder der Leistungsträger (Vermieter/Veranstalter/Fluggesellschaft) dem Kunden schriftlich, fernmündlich oder per E-Mail die Buchung bestätigt. Bitte beachten Sie, dass bei einem späteren Rücktritt Stornogebühren des Vermieters anfallen können. Mit der Buchung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vermieters/Veranstalters, sowie die Buchungsbedingungen der diadromes.de
Diese AGBs finden Sie als Link bei der jeweiligen Objektbeschreibung. Vor Abschluss der Buchung werden Sie auf diese AGBs hingewiesen und um Bestätigung gebeten. Wir empfehlen Ihnen, sie auszudrucken.

Bei einer erfolgreichen Buchung erhalten Sie von der diadromes.de als Vermittler eine E-Mail als Vorab-Bestätigung. Alle weiteren Informationen erhalten Sie anschließend nochmals vom jeweiligen Eigentümer / Reiseveranstalter oder auch von der diadromes.de als Reisebüro.

Kunden sind verpflichtet, die Bestätigung unmittelbar nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und der diadromes.de oder den Leistungsträger auf Unrichtigkeit oder Abweichung hinzuweisen. Hinweise haben innerhalb von 3 Tagen nach Zugang zu erfolgen. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten können nicht mehr berücksichtigt werden und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vetrag.

Sollten Sie innerhalb einer Woche nach Zugang unserer E-Mail keine weitere Bestätigung erhalten haben, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir den erneuten Versand veranlassen können.

Einige Unterkünfte sind nur auf Anfrage buchbar. Diese verbindliche Anfrage vor Ort dauert i.d.R. 1 - 3 Werktage, kann aber in Ausnahmefällen auch ca. eine Woche benötigen, wenn z.B. der Vermieter vor Ort nicht erreichbar ist. Sie bleiben an Ihre Buchungsanfrage gebunden.

Grundlage für eine Buchung ist die ausführliche Objekt-Beschreibung im Internet, die auf den Angaben des Veranstalters / Vermieters beruhen. Unter der Detailbeschreibung finden Sie ebenfalls weitere, Angaben zur weiteren Ausstattung / Lage sowie den Mietpreise inkl. Nebenkosten. Informationen zur Abwicklung von Kaution, Endreinigung und z.B. Bettwäsche finden Sie ebenfalls unter den AGBs des jeweiligen Veranstalters.

 

Bezahlung / Reiseunterlagen
Die Bezahlung der Miete erfolgt je nach Veranstalter per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Es ist zu beachten, dass bei der Überweisung der Miete mögliche Bankgebühren (inländisch oder ausländisch) nicht zu Lasten des Vermieters / Veranstalters gehen.

Wenn das Inkasso im Auftrag des Reiseveranstalters von der diadromes.de durchgeführt wird, können Gebühren für eine wiederholte Zahlungserinnerung / Mahnung anfallen. Je nach Kurzfristigkeit / Dringlichkeit, sowie der Höhe des ausstehenden Betrages ist die diadromes.de berechtigt, ab 10 Tagen Verzug eine Mahngebühr in Höhe von 5,-- Euro pro Zahlungserinnerung zu erheben.

 

Rücktritt / Umbuchung
Umbuchungen seitens des Mieters sind nach Eingang der ersten Bestätigung (meist per E-Mail, aber auch per Fax) möglich, verursachen jedoch Kosten. Manche Veranstalter berechnen für eine Umbuchung pauschalierte Gebühren, in Ausnahmefällen kann eine Umbuchung nur durch Stornierung und Neubuchung durchgeführt werden. Hierbei werden Stornogebühren laut Veranstalter-AGBs fällig. Die diadromes.de ist zusätzlich berechtigt, für eine Umbuchung / Terminänderung oder Stornierung bis zu 30 Euro Gebühr zu erheben. Etwaige Gebühren des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vermittlungsvertrag und der gebuchten Reise zurücktreten (Stornierung). Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim jeweiligen Leistungsträger (Vermieter, Veranstalter, Fluggesellschaft). Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich / per E-Mail zu erklären.

Zur Vermeidung der Belastung des Kunden mit den beschriebenen Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten.

 

Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus Nichteinhaltung von Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Diadromes haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über eventuelle Infektions-, Impfschutz-, sowie andere Prophylaxemaßnahmen. Holen Sie gegebenenfalls ärztlichen Rat ein. Wir verweisen weiterhin auf allgemeine Informationen insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

 

Reklamationen
Sollten während Ihrer Reise unerwartet Schwierigkeiten auftreten oder sollten Sie die gebuchte Unterkunft nicht ordnungsgemäss antreffen, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem zuständigen Reiseveranstalter in Verbindung.

Nach Ihrer Reise (bitte beachten Sie auch hier die gesetzl. Fristen) können Sie eine weitere Reklamation an den Veranstalter schicken, am besten per Post. Sollten Sie allerdings Mängel nicht schon sofort, während Ihres Urlaubes, dem Veranstalter gemeldet haben, muss der Veranstatlter diese schriftl. Reklamation nicht unbedingt berücksichtigen! Die diadromes.de wird eingegangene Reklamationen weiterleiten, hat als Vermittler aber keine Entscheidungsbefugnis. Anschrift und Telefonnummer des Reiseveranstalters finden Sie auf Ihren Reiseunterlagen.


FÄHREN

 

Diadromes.de ist ein Reise-Portal, vermittelt durch Internet Beförderungsleistungen für Fährfahrten im europäischen Raum. Diadromes erbringt selbst keine Beförderungsleistungen, sondern vermittelt Reisende und Beförderer. Im Falle einer Buchung kommt der die Beförderung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Reisendem und dem jeweiligen Reedereien zustande. Diese nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit von diadromes.de und haben keinen Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die Beförderungsleistung erfolgt.
Diadromes verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reedereien

 

Buchung

Mit Abschluss eines Buchungsauftrages beauftragt der Reisende diadromes.de, eine Beförderungsleistung, mit der Durchführung dieser Leistung im Zusammenhang stehende Dienstleistung zu vermitteln. Buchungsaufträge die auf Anfrage sind werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden bearbeitet.

Sollte Ihre Buchung nicht wie gewünscht möglich sein, erhalten Sie ein Alternativangebot

Die Übermittlung der Tickets liegt in der Verantwortlichkeit von diadromes.de. Die Tickets für die Fährbeförderung werden dem Reisenden in der Regel per Post zugeleitet. Über Ausnahmen entscheidet diadromes.de und teilt dies dem Reisenden mit. Diadromes übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Tickets oder Reisedokumenten.

Die vertragliche Verpflichtung von diadromes.de beschränkt sich auf die Vermittlung angebotener und vorhandener Beförderungsleistungen. Die Durchführung der gebuchten Beförderung gehört nicht zu den Vertragspflichten von diadromes.de.

 

Bezahlung/Versand
Die Zahlung der gebuchten Beförderungsdienstleistungen erfolgt nach erhalt der Rechnung, ausschließlich per Überweisung.

Die Reiseunterlagen werden Ihnen direkt von diadromes.de per Post zugesandt.

Tickets werden in der Regel in ganz Europa versandt. Bei Versand außerhalb Deutschlands zzgl. €10 Versandkosten.

Ticketversand: Bis 7 Werktage vor Abfahrt versenden wir die Tickets per Post. Für kurzfristigere Buchungen lassen wir die Tickets am Hafen hinterlegen und senden Ihnen einen Hinterlegungsnachweis per Fax oder Email.


Umbuchung

Umbuchungen kann der Kunde bis 7 Tage vor Reiseantritt vornehmen. Je nach Zeitpunkt der Umbuchung und je nach Reedereien können Umbuchungsgebühren fällig werden. Die Einzelheiten im Fall der Umbuchung richten sich insoweit nach den Bedingungen des jeweiligen Beförderers.

Für alle Änderungen werden zusätzliche zu den Umbuchungskosten der Reederei 40,00 EUR Bearbeitungsgebühr berechnet.

Kurzfristige Umbuchungen sind direkt im Hafenbüro der entsprechenden Reedereien durchzuführen.

Sollten Sie tatsächlich Probleme mit einer Buchung haben, so wenden Sie sich bitte per Email an buchung@diadromes.de

 

Stornierung

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wobei aber Stornogebühren bis zu 100 % des Reisepreises anfallen können (je nach Fährenbetreiber oder Reiseveranstalter). Storno und Umbuchung können nur über das Diadromes erfolgen. Der Rücktritt kann per E-Mail an buchung@diadromes.de mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Die Beweislast für den Zugang der E-mail liegt beim Kunden.

 

Für alle Stornierungen werden zusätzliche zu den Stornokosten der Reedereien 40,00 EUR Bearbeitungsgebühr berechnet.

 

Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus Nichteinhaltung von Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Diadromes haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über eventuelle Infektions-, Impfschutz-, sowie andere Prophylaxemaßnahmen. Holen Sie gegebenenfalls ärztlichen Rat ein. Wir verweisen weiterhin auf allgemeine Informationen insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Änderungen des Beförderungsentgelts
Diadromes ist berechtigt, im Auftrag der Beförderer das Beförderungsentgelt zu erhöhen, wenn sich vorhersehbar und nach Vertragsschluss nachfolgend genannte Preisbestandteile aufgrund von Umständen, die von diadromes bzw. dem Beförderer nicht zu vertreten sind, erhöhen bzw. neu entstehen: Devisenwechselkurse, Beförderungstarife und Preis (insbesondere bei Ölpreisverteuerung), behördliche Gebühren oder behördliche Abgaben. Die Entgelterhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Beförderungsleistung ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt. Das Beförderungsentgelt darf nur in dem Umfang erhöht werden, wie er der Erhöhung der genannten Preisbestandteile entspricht. diadromes ist verpflichtet, dem Reisenden auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung mitzuteilen.

Haftungsbeschränkung

Bei den Angaben zu den Beförderungsleistungen ist diadromes auf die Information angewiesen, die diadromes von den Beförderern erhält. Diadromes hat keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Diadromes gibt daher gegenüber den Reisenden keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Information ab. Dieses gilt auch für die Inhalte der Webseiten, zu denen ein Hyperlink von der diadromes-Website besteht.

 

Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diadromes nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Schadensersatz von diadromes ist auf alle Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis zu einem Höchstbetrag des Werts der gebuchten Beförderungsleistung, beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens diadromes vorliegt.

 

In allen anderen Fällen ist die Haftung von diadromes ausgeschlossen.

12. Recht/Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen gleich wohl gültig. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Das selbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Die Vertragsparteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen.

(Stand Juli 2006)

Reiseveranstalter

Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen (wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und Pauschalreisen und deren Vermittlung als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren Katalogen oder individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung und Buchungsbestätigung) können wir für Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 15 und 16 unserer unten stehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen und Reisen, bei denen wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende:

 

Reisebedingungen

 

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung zur Verfügung stellen.

1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich oder fernmündlich).

 

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts und aus den Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns aber ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

 

3. Rücktritt und Umbuchung

3.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

3.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

3.3. Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis zu pauschalieren:

a) Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)

- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%

- vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises

- vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises

- vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

- ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises

- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.

b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)

- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises

- vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises

- vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises

- ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des Reisepreises.

c) Ferienwohnungen, -häuser/Appartements, auch bei Bus- und Bahnreisen

- bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises

- vom 44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

- vom 34. - 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises

- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.

d) Mietwagen / Nur-Flugstrecken Linie

- bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 20%

- ab 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 30%.

- Bei Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des Mietpreises;

- bei Nur-Flugstrecken im Linienverkehr € 60,00 Serviceentgelt pro Person.

3.4. Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte Stornierungsbedingungen gelten auch bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen. Die abweichenden Rücktritts- und Stornierungskosten werden Ihnen bei Buchung mitgeteilt.

3.5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.

3.6. Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft, o.ä.) sind grundsätzlich nur bis zu Beginn der in 3.3. genannten Fristen möglich. Hierfür werden pauschal € 25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen € 15,- pro Person) berechnet.

3.7. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30 Tage eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte beachten Sie, dass bei Sondertarifen Umbuchungen oder Änderungen sowohl vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt nicht möglich sind.

3.8. Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

 

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

5. Leistungsänderungen

5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5.3. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

 

6. Preisanpassung

Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-TAX oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.

6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.

6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden.

6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.

6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarte Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht ingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.

6.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.

 

7. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen

7.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig.

7.2. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu tragen.

 

8. Rücktritt und Kündigung durch uns

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:

8.1. Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt

Falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten Reisepreis.

8.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt

Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für uns im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.

 

9. Haftung

9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 2 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

 

10. Gewährleistung

10.1. Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2. Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

10.3. Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangel aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10.4. Schadenersatz

Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

 

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachenReisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

11.2. Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden b